Die bisher im Vertrieb potenziell anwendbare Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung VO Nr. 330/2010 der Europäischen Kommission vom 20.04.2010 („Vertikal-GVO“), wodurch Vereinbarungen zwischen Herstellern bzw. Lieferanten und Händlern vom Kartellverbot freistellbar sind, trat mit 31.05.2022 außer Kraft, da die ursprüngliche Geltungsdauer von 12 Jahren erreicht war. Mit 01.06.2022 trat nun die neugefasste Nachfolgeregelung, kurz „Vertikal-GVO-neu“, samt der dazugehörigen Leitlinien („Vertikal-LL-neu“) in Kraft. Diese bringt im Vergleich zur bisherigen Rechtslage einige Veränderungen in Form von Lockerungen, aber auch Verschärfungen, welche vor allem das Spannungsfeld Online-/Offline-Vertrieb berücksichtigen.
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