Vertragsrecht

Der Vertag – in der Schriftform geschlossen oder als mündliche Vereinbarung – ist die Basis für Geschäftsverhältnisse, und regelt nicht selten auch die Verhältnisse im Privatbereich.

Unsere bulgarischen Anwälte in Sofia und Varna sind auf die Erbringung von rechtlichen Beratungsleistungen im Bereich des Vertragsrechts spezialisiert. Dabei wird unsererseits ein fächerübergreifendes Herangehen praktiziert, bei dem die zu erwartenden Effekte (in finanzieller oder in steuerlicher Hinsicht oder betreffend Lizenzierungen oder Wettbewerbsfragen u.a.), wie auch die vorhersehebaren künftigen Entwicklungen proaktiv berücksichtigt werden. In Zusammenarbeit mit unseren Kollegen innerhalb der Schindhelm Allianz können wir auch die grenzüberschreitenden Aspekte der internationalen Verträge berücksichtigen. Wir unterstützen Sie auch bei Vertragsverhandlungen, Vertragserfüllung und Vertragskündigung, wie auch bei der Übertragung von vertraglichen Rechte und Pflichten und werden zusammen mit Ihnen in Fällen wir Vertragsnichterfüllung, Vertragsbeendigungen, Verzug und ähnliche eine geeignete Strategie ausarbeiten.

Die Kompetenzen unserer Anwaltskanzlei im Bereich des Vertragsrechts umfassen sowohl die gängigsten Vertragsarten aus dem Alltag einer jeden Geschäftstätigkeit (Miet- und Leasingverträge, Vorverträge, notarielle Geschäfte und Geschäfte für die Übertragung von Immobilien, Kaufverträge, Darlehensverträge, Joint-Venture Verträge oder solche zur Gründung einer bulgarischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Arbeitsverträge und arbeitsrechtliche Zusatzvereinbarungen, Lieferverträge, Verträge zugunsten Dritter, Hypotheken- und Pfandvereinbarungen, Sonderpfände, Schuldübernahme) als auch verschiedene spezifische Transaktionen (share deals – SPA oder asset deals –, Immobilien- und Maschinenkaufverträge usw., Bauverträge, Vereinbarungen betreffend Rechte im Bereich des geistigen Eigentums, Markenlizenzverträge, Know- how-Verträge, Eheverträge, Factoring und Franchising Vereinbarungen, Übertragung von Rechten und Pflichten, Forderungsübertragung) und usw.

Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie darüber hinaus beim Abschluss gesellschaftsrechtlicher Nebenvereinbarungen im Bereich des Gesellschaftsrechts, damit spezifische Vorzugsrechte geregelt oder Vereinbarungen getroffen werden, die von den im Gesetz geregelten Standardverhältnisse wesentlich abweichen.

Schadensersatz

Der Schadensersatz dient zum Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden. Die Elemente eines jeden Sachverhalts sowie die Voraussetzungen für die Beantragung von beantragten Schadensersatz sind in jedem einzelnen Fall sorgfältig zu überprüfen.

Bei den vertraglichen Verhältnissen können manche Schäden schon in der Verhandlungsphase zum Vertragsabschluss vorgesehen werden. Deliktische Schadensersatzansprüche lassen sich demgegenüber erst nach Auftreten des schadensbringenden Ereignisses bestimmen. Darüber hinaus hat das Bulgarische Revisionsgericht in seiner neueren Rechtsprechung (Auslegungsbescheid Nr. 4 vom 29.01.2013 in Auslegungssache Nr. 4/2012) erkannt, dass immaterielle Schäden ein Bestandteil nicht nur der deliktischen sondern auch der vertraglichen Haftung darstellen muss.

Für Schäden, die in Folge der Nichterfüllung oder einer verzögerten Erfüllung von Pflichten der Verwaltung oder der Gerichte entstanden sind, sind im Gesetz über die Haftung des Staates für Schäden Sondervorschriften zur Entschädigung der betroffenen Personen – sowohl juristischer als auch natürlicher – vorgesehen.

Im bulgarischen Recht sind feste Kriterien beim Ersatz von Schäden aus unerlaubten Handlungen vorhanden. Auch hier beraten Sie die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei zur optimalen Verteidigung Ihrer Interessen nach einer sorgfältigen Analyse des Sachverhalts in jedem konkreten Fall.

Wir beraten Sie nach bulgarischem Recht bei der Bestimmung der ungefähren Höhe des anfallenden Schadensersatzes, beim Bestimmen des anwendbaren Rechts in internationalen Sachverhalten, bei Klagen, die Versicherungsverhältnisse und Elemente sowie Bedingungen für Regressklagen betreffen, und vertreten Sie in Verhandlungen und Gerichtsverfahren sowie bei der Erstellung von Vergleichsvereinbarungen.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums:

  • Rechtliche Beratung zur Ausfilterung der Elemente eines Anspruchs und zur Ermittlung der Höhe des Streitwerts;
  • Bestimmen des anwendbaren Rechts;
  • Vertretung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren über Schadensersatz;
  • Unterstützung bei Durchführung von Entschädigungsansprüchen in Vertragsangelegenheiten und in Deliktfällen;
  • Unterstützung in Verhandlungen über Schadensersatz;
  • Erstellung von sowie Beratung zu Vergleichsvereinbarungen.

Versicherungsrecht

Im Bereich des Versicherungsrechts werden in Bulgarien viele verschiedene Versicherungsprodukte für den Privatbereich sowie für die Wirtschaft angeboten. Immer noch ist die Rechtskostenversicherung nicht ausreichend vertreten.

Zu allen Fragen, die mit Versicherungsverhältnissen, mit Abschluss von Versicherungsverträgen und mit Geschäftsverhältnissen, bei denen Versicherungen geschlossen/genutzt werden, sowie auch bei der Regulierung von Ansprüchen gegenüber Versicherern oder Dritten können Sie sich auf den kompetenten rechtlichen Beistand unserer Anwälte verlassen.

In manchen Fällen kann der Versicherer, der seinen Klienten oder einen Dritten entschädigt hat, ein Regressverfahren gegen denjenigen, der die Schäden verursacht hat, in die Wege leiten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es wichtig, zunächst das anwendbare Recht richtig zu bestimmen und eine Strategie zu erarbeiten. Unsere bulgarischen Rechtsanwälte in Sofia und Varna verfügen über eine reiche Erfahrung im Bereich des Versicherungsrechts und können Sie in ihren grenzüberschreitenden Fällen kompetent unterstützen.

Ob Sie ein Privatkunde sind, eine Gesellschaft vertreten oder als Versicherer handeln, können Sie sich auf uns sowohl für die Bestimmung des ungefähren Schadenswerts und des anzuwendenden Rechts, für die allgemeine Bewertung des Sachverhalts und der rechtlichen Bedingungen zum Erfolg ihrer Sache, als auch für die Vertretung in Bulgarien in Klageverfahren jeder Art verlassen.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrums:

  • Rechtliche Beratung von Versicherungsunternehmen;
  • Durchführung von Regressklagen des Versicherers;
  • Vertretung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren in Versicherungssachen;
  • Unterstützung von Unternehmen und Privatkunden bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche beim Versicherer (Direktklagen über Schadensersatz oder Schadensmitteilungen);
  • Erstellung von sowie rechtliche Beratung zu Vergleichsvereinbarungen.