Florian Bünger
LL.M.
Rechtsanwalt (Deutschland und Italien)
Partner
Werdegang
Florian Bünger ist seit 2012 Partner der Kanzlei Dike Schindhelm.
Von 2003 bis 2012 war Florian Bünger Mitarbeiter in einer wirtschaftrechtlich orientierten Kanzlei in Bologna (Italien).
Seit 2003 ist er in Deutschland beim Landgericht Berlin als Rechtsanwalt und seit 2006 in Italien in Bologna als italienischer Avvocato zugelassen.
Er hat zwischen 1992 und 1999 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, im Jahre 1995/96 als ERASMUS-Stipendiat an der Università di Bologna (Italien) sowie im Jahre 1999/2000 an der University of Warwick (UK) im Rahmen eines Masterstudiengangs zum internationalen Wirtschaftsrecht studiert. Das nachfolgende Referendariat hat er beim Kammergericht Berlin absolviert.
Florian Bünger ist Mitglied der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung.

Herr RA Florian Bünger befasst sich vorrangig mit der Rechtsberatung im Rahmen der Handelsbeziehungen zwischen Italien und den deutschsprachigen Ländern, indem er italienische und ausländische Unternehmen insbesondere im Bereich des Vertrags- und Gesellschaftsrechts berät. Bei Dike Schindhelm ist er Mitglied des German Desk mit besonderer Verantwortung für den Bereich des deutschen Rechts.
Er verfügt über eine erhebliche Erfahrung im Bereich der Rechtsberatung zugunsten deutsche Unternehmen gegenüber sich in der Insolvenz oder jedenfalls einer wirtschaftlichen Krise befindlichen italienischen Unternehmen.
Aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung umfasst seine Tätigkeit insbesondere die Vertretung der Mandanten vor deutschen Gerichten, insbesondere im Rahmen handels- und arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung, der Aushandlung internationaler Verträge insbesondere gegenüber deutschsprachigen Vertragspartnern sowie die grenzüberschreitende Titelvollstreckung.

- Rechtsberatung im Bereich des Insolvenzrechts zugunsten eines bedeutenden deutschen Automobilkonzerns und dessen Tochtergesellschaften gegenüber den Organen eines italienischen Insolvenzverfahrens, sowohl im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlung als auch im Rahmen der zahlreichen Gerichtsverfahren, welche aufgrund der vorangegangenen Vertragsbeziehungen angestrengt wurden.
- Rechtsberatung zugunsten eines italienischen Unternehmens im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf in Österreich im Bereich der Sportartikelindustrie.
- Rechtsberatung zugunsten eines italienischen Unternehmens im Bereich der Umstrukturierung der deutschen Tochtergesellschaft im Bereich der Modeindustrie.