Soraya Racette
Master 2
Rechtsanwältin
Werdegang
Frau Soraya Racette ist seit 2024 für Schindhelm am Standort Paris tätig und hat einen LL.B. (Bachelor of Law) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Montreal in Kanada, einen Master 1 in Internationalem Wirtschaftsrecht und einen Master 2 in Versicherungsrecht der Sorbonne Universität in Paris. Sie ist Mitglied der Anwaltskammer Paris.
Außerdem arbeitete sie in der Rechtsabteilung eines großen amerikanischen Versicherungs- und Risikomanagementmaklers. Darüber hinaus unterrichtete sie Zivilrecht an der Pariser Zweigstelle der Université Catholique de Lille.
Frau Racette ist in Kanada aufgewachsen und spricht Englisch als Muttersprache.
Wir bieten Unternehmen umfassende Rechtsberatung in einem breiten Spektrum wirtschaftsrechtlicher Angelegenheiten, wobei unser Schwerpunkt auf dem Gesellschafts- und Arbeitsrecht liegt. Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören die Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen sowie die Streitbeilegung vor Gerichten und Schiedsgerichten.
Darüber hinaus beraten wir Mandanten in den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht und Nachfolgeplanung.
Zudem bieten wir juristische Dienstleistungen im Bereich des Kunstrechts an. Wir beraten Akteure des Kunstmarktes, darunter Sammler, Galerien, Händler, Künstler, Stiftungen und kulturelle Einrichtungen, in einer Vielzahl von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Eigentum, der Ausstellung, der Leihgabe und dem Verkauf von Kunstwerken. Unsere Tätigkeit umfasst Transaktionsangelegenheiten, Fragen der Provenienz und Echtheit, Eigentumsstreitigkeiten sowie Rückgabeansprüche. Durch die Kombination von juristischer Expertise mit einem tiefgreifenden Verständnis des Kunstmarktes unterstützen wir Mandanten dabei, die komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern, die sich in der internationalen Kunstwelt ergeben.
Beratung von deutschen und österreichischen Mandanten in komplexen Insolvenzverfahren in Frankreich, einschließlich der Vollstreckung grenzüberschreitender Forderungen.
Verhandlungen von Vergleichsvereinbarungen in hochpreisigen Geldstreitigkeiten.