Urheberrecht

Musik, Software, Fotographien, Zeichnungen, Pläne und Texte, mithin jegliche persönliche geistige Schöpfung, unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Im Bereich des Urheberrechts beraten wir Sie in Zusammenarbeit mit unseren renommierten Patentanwälten bereits bei der Entstehung des Urheberrechts und stellen sicher, dass sie Prioritätsnachweise führen können. Wir unterstützen Sie bei dem flankierenden Schutz ihrer Urheberrechte mit Marken, Patenten, Gebrauchs- oder Geschmacksmustern. Wir entwerfen und verhandeln Verträge über die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte (Lizenzverträge). Bei Urheberrechtsverletzungen setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich durch oder vertreten Sie in gerichtlichen Verletzungsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Verfolgung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Zu unseren Mandanten gehören die klassischen Kreativen wie Künstler, Schriftsteller, Komponisten, Musiker, Architekten, Texter oder Photographen, aber auch Werbeagenturen, Softwareunternehmen, Tonträgerhersteller oder Verlage.