Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie in Bulgarien

Im Jahre 2019 hat Bulgarien zusammen mit der Europäischen Kommission, mit Ausblick auf die anstehende Aufnahme Bulgariens in die Eurozone, eine Road Map über die Reform des Insolvenzrechtsrahmens und über die Stabilisierung Bulgariens erarbeitet. In diesem Dokument wurde eine umfassende Novelle des Handelsgesetzes über den Bereich Insolvenz eingeplant, die auch die Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie vorsieht. Infolgedessen wurde ein neuer Gesetzesentwurf über die Änderung und Ergänzung des Handelsgesetzes zum öffentlichen Diskurs bis Ende März 2021 vorgelegt. Der Entwurf ist im Parlament noch nicht besprochen worden. In Folge der Parlamentswahlen in Bulgarien im April 2021 ist es zu einer Verzögerung der parlamentarischen Debatten über den Entwurf gekommen und mit heutigem Datum ist die Umsetzung der Richtlinie nicht vollzogen worden.

Die Regelungen im neuen Entwurf sind von Vertretern des Revisionsgerichts, der Anwaltschaft, des Hohen Gerichtsrates sowie der Rechtswissenschaftler besprochen und ausgearbeitet worden und betreffen das Insolvenzverfahren in all seinen Phasen. Zweck der Änderungen ist sowohl die Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie als auch die Durchführung einer tiefen Reform des Insolvenzverfahrens in Richtung kürzerer Fristen, Erhalt der Lebensfähigkeit des Unternehmens, bessere Garantien für die Interessen der Gläubiger etc. 



Autor: Cornelia Draganova